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Bitte beachten Sie bei gesetzlichen Verordnungen, dass diese eine Gültigkeit von 28 Tagen haben. Die erste Behandlung muss innerhalb dieser Frist erfolgen. Sollten Sie die verordnete Behandlung nicht unverzüglich beginnen können, hat Ihr Arzt die Möglichkeit – wenn dies medizinisch vertretbar ist – einen späteren Behandlungsbeginn von bis zu einem Monat nach Ausstellung auf dem Rezept zu vermerken. Zudem dürfen zwischen zwei Behandlungen höchstens 14 Tage liegen, an denen keine Behandlung stattfindet.
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